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EinkommensteuerSelbstständige mit häuslichem Arbeitszimmer: Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmen

Abo-Inhalt27.07.2023726 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

| Im Jahressteuergesetz 2022 sind die steuerlichen Regelungen für den Abzug des häuslichen Arbeitszimmers neu aufgesetzt worden. Bereits zuvor hatte der BFH mit einem Urteil zur Veräußerung der Wohnimmobilie mit häuslichem Arbeitszimmer bei einem Arbeitnehmer neue Wege beschritten. Auch für Selbstständige kann dieses Urteil mittelbare Wirkung entfalten. Erfahren Sie deshalb, wie Selbstständige vermeiden, den Veräußerungsgewinn der Wohnimmobilie versteuern zu müssen. |

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AUSGABE: SSP 8/2023, S. 12 · ID: 49597557

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