Aug. 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2023 abgeschlossen.
PV-Anlagenbesteuerung„Alte“ PV-Anlagen: So umgehen Sie die Umsatzsteuer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Für ab dem 01.01.2023 installierte PV-Anlagen wird aufgrund des in § 12 Abs. 3 UStG verankerten Nullsteuersatzes regelmäßig die Kleinunternehmerregelung angewandt. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2023 installiert worden sind, war es dagegen Usus, dass zur Umsatzsteuer optiert wurde, um den Vorsteuerabzug zu erlangen. Damit unterliegen Einnahmen und Entnahmen dieser PV-Anlagen der Umsatzsteuer. Doch das muss ab dem 01.01.2023 nicht mehr sein. SSP zeigt, wie Sie auch für alte Anlagen die Umsatzsteuer umgehen und welche Steuerfallen zu beachten sind. |
Inhaltsverzeichnis
- Die Umsatzbesteuerung vor 2023 angeschaffter PV-Anlagen
 - 1. Rückwirkend zur Kleinunternehmerregelung wechseln
 - 2. Nach fünf Jahren zur Kleinunternehmerregelung wechseln
 - 3. Verkauf der PV-Anlage an den Ehepartner
 - 4. Entnahme der Anlage aus dem Unternehmensvermögen
 - Sonderfall: Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.04.2012
 
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: SSP 8/2023, S. 16 · ID: 49577713
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion