Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

PV-Anlagenbesteuerung„Alte“ PV-Anlagen: So umgehen Sie die Umsatzsteuer

Abo-Inhalt27.07.2023479 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Für ab dem 01.01.2023 installierte PV-Anlagen wird aufgrund des in § 12 Abs. 3 UStG verankerten Nullsteuersatzes regelmäßig die Kleinunternehmerregelung angewandt. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2023 installiert worden sind, war es dagegen Usus, dass zur Umsatzsteuer optiert wurde, um den Vorsteuerabzug zu erlangen. Damit unterliegen Einnahmen und Entnahmen dieser PV-Anlagen der Umsatzsteuer. Doch das muss ab dem 01.01.2023 nicht mehr sein. SSP zeigt, wie Sie auch für alte Anlagen die Umsatzsteuer umgehen und welche Steuerfallen zu beachten sind. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: SSP 8/2023, S. 16 · ID: 49577713

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte