KindergeldBFH verneint Kindergeldanspruch zwischen Bachelor und Master nach Unterbrechung durch Freiwilligendienst
| Besteht zwischen dem Bachelor- und Masterstudium ein zeitlicher Zusammenhang, wenn das Kind in der Zwischenzeit ein freiwilliges soziales Jahr ableistet? Die Frage musste der BFH beantworten. Wichtig ist sie für den Anspruch auf Kindergeld. |
Geklagt hatte der Vater einer zum damaligen Zeitpunkt 22-jährigen Tochter. Sie hatte im Sommer 2018 ihren Bachelor gemacht. Von Oktober 2018 bis Mai 2019 absolvierte sie einen Freiwilligendienst, ehe sie im Oktober 2019 das Masterstudium aufnahm. Zwischen Juli und September 2019 übte sie eine Aushilfstätigkeit im Umfang von 25 Wochenstunden aus. Deswegen war die Familienkasse der Auffassung, dass dem Vater für diesen Zeitraum kein Kindergeld zu gewähren sei. Diese Auffassung hat der BFH nun bestätigt.
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