EinkommensteuerMitarbeiterkapitalbeteiligungen: BMF legt Spielregeln ab 2024 fest
Abo-Inhalt14.06.20244 Min. Lesedauer
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| Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ hatte der Gesetzgeber Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver gemacht. Seither beträgt der steuerliche Freibetrag nicht mehr 1.440 Euro sondern 2.000 Euro und auch die in § 19a EStG geregelte aufgeschobene Besteuerung wurde erheblich verbessert. Jetzt hat das BMF in einem 20-seitigen Schreiben die Anwendungsregeln konkretisiert. |
ID: 50052666
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