Kapitalanlagen
BFH: Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist verfassungswidrig
27.06.2024
3 Min. Lesedauer
Sie haben die Ausgabe 27.06.2024 abgeschlossen.
| Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ hatte der Gesetzgeber Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver gemacht. Seither beträgt der steuerliche Freibetrag nicht mehr 1.440 Euro sondern 2.000 Euro und auch die in § 19a EStG geregelte aufgeschobene Besteuerung wurde erheblich verbessert. Jetzt hat das BMF in einem 20-seitigen Schreiben die Anwendungsregeln konkretisiert. |
ID: 50052666