GesetzesänderungenBMF legt Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 vor
Leseprobe12.07.2024182 Min. Lesedauer 
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| Als Ergänzung zum JStG 2024 I (Regierungsentwurf vom 05.06.2024, Abruf-Nr. 241850) hat das BMF am 10.07.2024 den Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) veröffentlicht. |
Der Referentenentwurf umfasst u. a. folgende Punkte:
- Anhebung des Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro
 - Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2025 und ab 2026
 - Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die VZ 2025 und ab 2026
 - Anhebung des Kinderfreibetrags für den VZ 2025 um 60 Euro und ab dem VZ 2026 Anhebung um 156 Euro
 - Anhebung des Kindergelds ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich
 - Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
 - Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit
 - Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen
 
- JStG 2024 II, Referentenentwurf vom 10.07.2024 → Abruf-Nr. 242639
 
ID: 50095789
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