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19.07.2024

GesetzesänderungenBMF legt Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 vor

12.07.2024 1 Min. Lesedauer

| Als Ergänzung zum JStG 2024 I (Regierungsentwurf vom 05.06.2024, Abruf-Nr. 241850) hat das BMF am 10.07.2024 den Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) veröffentlicht. |

Der Referentenentwurf umfasst u. a. folgende Punkte:

  • Anhebung des Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro
  • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2025 und ab 2026
  • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die VZ 2025 und ab 2026
  • Anhebung des Kinderfreibetrags für den VZ 2025 um 60 Euro und ab dem VZ 2026 Anhebung um 156 Euro
  • Anhebung des Kindergelds ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich
  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
  • Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit
  • Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen
Weiterführender Hinweis
  • JStG 2024 II, Referentenentwurf vom 10.07.2024 → Abruf-Nr. 242639

ID: 50095789

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