Außergewöhnliche Belastungen Sind Aufwendungen für die Adoption von (ausländischen) Kindern nach § 33 EStG abziehbar?
| Sind Aufwendungen für die Adoption von (ausländischen) Kindern als außergewöhnliche Belastung abziehbar, weil sie ebenso zwangsläufig entstanden sind wie Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung, die nach § 33 EStG abziehbar sind? Mit dieser Frage muss sich demnächst vielleicht der BFH befassen. Das FG Münster hat den Abzug zwar abgelehnt, aber die Revision zugelassen. |
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