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FamilienbesteuerungFreibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern: Neuer Musterprozess beim BFH

Abo-Inhalt02.08.20242 Min. Lesedauer

| Lebt ein gemeinsames Kind getrennt lebender Eltern beim einen Elternteil und hält es sich auch beim anderen Elternteil auf, steht jedem Elternteil prinzipiell die Hälfte des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in § 32 Abs. 6 EStG zu. In einem neuen Musterpozess beim BFH geht es um die Frage, wann ein Elternteil die Übertragung des hälftigen Freibetrags auf sich beanspruchen kann. |

Die Grundsätze zum BEA-Freibetrag

ID: 50110259

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