ErbschaftsteuerHandlungsbedarf aus zwei anhängigen Verfassungsbeschwerden prüfen
Vor dem BVerfG sind zwei Verfassungsbeschwerden zur Erbschaftsteuer anhängig, die einen größeren Kreis von Erben betreffen. Betroffene könnten sich darauf berufen und ihr Verfahren offen halten. SSP erklärt, worum es geht.
Verfahren mit dem Az. 1 BvF 1/23
Login
ID: 50652880