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VereinsmanagementPhotovoltaik-Anlagen im Verein (Teil 2): So werden sie neuerdings umsatzsteuerlich behandelt

Top-BeitragAbo-Inhalt01.06.20235901 Min. Lesedauer

| Zum 01.01.2023 hat sich die Umsatzbesteuerung für kleinere Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) geändert. Das betrifft nicht nur privat betriebene Anlagen, sondern auch Anlagen auf und an Gebäuden, die für Gemeinwohlzwecke genutzt werden. VB stellt die Neuerungen dar und bringt Sie auf den aktuellen Stand der Behandlung von PV-Anlagen bei Vereinen. |

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AUSGABE: VB 6/2023, S. 3 · ID: 49484643

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