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SozialversicherungWann Lehrkräfte selbstständig tätig sind: LSG bewertet Frage nach neuer BSG-Rechtsprechung

Abo-Inhalt03.07.2023502 Min. Lesedauer

| Lehrkräfte gehören zu dem Kreis von Auftragnehmern in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, die am häufigsten „auf Honorarbasis“ – also als selbstständig Tätige – beschäftigt werden. Tatsächlich hatten sie sozialversicherungsrechtlich eine Sonderstellung, bis das BSG seine Rechtsauffassung geändert hatte. Mit einer Entscheidung des LSG Hamburg liegt jetzt erstmals ein Rechtsprechungsfall vor, der sich auf die neue BSG- Rechtsprechung bezieht. Das etwas überraschende Ergebnis ist, dass Lehrkräfte auch nach neuer Rechtsprechung selbstständig tätig sein können. |

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AUSGABE: VB 7/2023, S. 11 · ID: 49578656

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