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VBVereinsBrief

VereinsrechtMitgliederversammlung: Die Eventualeinberufung bei Beschlussunfähigkeit

Abo-Inhalt12.06.2024464 Min. Lesedauer

| Viele Vereinssatzungen enthalten Regelungen zur Beschlussfähigkeit. Unbedingt erforderlich ist dann auch eine Klausel zur „Eventualeinberufung“. Nämlich für den Fall, dass das Beschlussfähigkeitsquorum nicht erreicht wurde. Das lehrt ein aktueller Fall, der vor dem OLG Karlsruhe verhandelt wurde. VB nimmt das zum Anlass, auf die rechtlichen Probleme und Anforderungen von Beschlussfähigkeitsregelungen einzugehen. |

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AUSGABE: VB 6/2024, S. 16 · ID: 50041277

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