Umsatzsteuer
Sportkurs und Überlassung von Sportgerät = einheitliche Leistung
Die Teilnahmegebühren für Sportkurse sind – bei aktiver Teilnahme – nach § 4 Nr. 22b UStG steuerbefreit. Die Überlassung von Sportgeräten und Sportanlagen dagegen umsatzsteuerpflichtig. Wie aber wird eine Zahlung steuerlich ...