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BelehrungIn diesen Fällen ist eine „Doppelbelehrung“ durch den VR wirksam

Abo-Inhalt20.02.2024140 Min. Lesedauer

| Ein Rücktritt des VR vom Vertrag wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann daran scheitern, dass die Belehrung den Anforderungen des § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nicht genügt. Ob ein als sog. „Doppelbelehrung“ erteilter Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung den formalen Anforderungen an die „gesonderte Mitteilung“ nach § 19 Abs. 5 VVG genügt, ist mittels einer Gesamtwürdigung und nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der einzelnen Elemente dieser Belehrung zu entscheiden. So entschied es das OLG Saarbrücken. |

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AUSGABE: VK 3/2024, S. 47 · ID: 49784148

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