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BerufsunfähigkeitsversicherungFragen im Antragsformular sind in der Regel nicht indiskret

Abo-Inhalt29.04.2024436 Min. Lesedauer

| Die Frage im Antragsformular für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, ob in den letzten fünf Jahren „Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler oder im Krankenhaus“ stattgefunden haben, ist keine unzulässige Globalfrage. |

Hierauf wies das OLG Dresden hin (10.10.23, 4 U 789/23, Abruf-Nr. 240866). Auch die Einführung der Frageobliegenheit des Versicherers erlaubt nach Ansicht des Senats einen gewissen Abstraktionsgrad, der unvermeidlich ist, um die relevanten Gefahrumstände zu erfragen (ebenso OLG Hamm 16.12.21, 20 U 316/21; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., § 19 Rn. 37 f.) Da die Nachfrage des VR eine Gefahrerheblichkeit des erfragten Umstands indiziert, kann die Mitteilung gänzlich unerheblicher Umstände zwar keine Verletzung der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers begründen. Die Frage ist aber gleichwohl wirksam (Prölss/Martin, a. a. O. § 19 Rn. 37).

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AUSGABE: VK 5/2024, S. 73 · ID: 49998278

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