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HaftungsrechtMitten im Weg: Keine Haftung bei Stürzen über abgestellte E-Roller
Abo-Inhalt24.04.2024178 Min. Lesedauer
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OLG Bremen
| Ein bekanntes Phänomen: E-Roller werden gern kreativ mitten auf Gehwegen oder vor Einfahrten geparkt. Bei Wind und Wetter fallen sie oft um und bilden Gefahrenherde für Radfahrer und Fußgänger. Stellt ein Betreiber seine Roller grundsätzlich vernünftig auf, gibt es bei einem Sturz aber keinen Schadenersatz, so das OLG Bremen. |
Der Kläger erlitt beim Sturz über zwei auf dem Gehweg befindliche E-Roller einen Oberschenkelhalsbruch. Seine Schadenersatzklage blieb erfolglos, ebenso seine Berufung (OLG Bremen 15.11.23, 1 U 15/23, Abruf-Nr. 240868).
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AUSGABE: VK 5/2024, S. 84 · ID: 49893162
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