Krankenversicherung
Trotz Sonnenallergie bleibt UV-Schutz Eigenverantwortung
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine UV-Schutzkleidung finanzieren, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist.