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ArbeitsrechtAktuelles BAG-Urteil bejaht Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Top-BeitragAbo-Inhalt07.11.20221019 Min. LesedauerVon RA Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin

| Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung bejaht (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21, Abruf-Nr. 231296). Dieser neue BAG-Beschluss ist für die betriebliche Praxis außerordentlich bedeutsam. ZP informiert Sie über den Inhalt der Entscheidung und die Konsequenzen für Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Individualarbeitsrecht. |

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AUSGABE: ZP 1/2023, S. 5 · ID: 48708941

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