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Prüfpflichten eines HostprovidersMuss ein Bewertungsportal prüfen, ob der „minderbemittelte“ Oralchirurg den User überhaupt kennt?

Abo-Inhalt25.01.20231633 Min. LesedauerVon RA Vincent Holtmann, Voß.Partner Medizinrecht (Münster)

| Eine verärgerte Patientin bezeichnet einen Oralchirurgen als „minderbemittelt“, weil er sich ihrer Ansicht nach nicht korrekt verhalten hat. Der kritisierte Fachzahnarzt behauptet jedoch, die Patientin gar nicht zu kennen und verlangt die Löschung des Eintrags. Als das Bewertungsportal seiner Forderung nicht nachkommt, klagt er – auch in der Berufung – erfolglos. Spannend ist an der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 09.09.2022, dass hierin praxisrelevante Hinweise formuliert werden für den Fall, dass die Kritik am Bewerteten auf wahrheitswidrigen Angaben beruht. Damit wird für etwas mehr Klarheit in dieser so sensiblen Materie gesorgt (Az. 5 U 117/21). |

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AUSGABE: ZP 2/2023, S. 6 · ID: 48862522

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