Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

ArbeitsrechtKündigungsschutz von Schwangeren – BAG stellt klar: Es bleibt bei 280 Tagen Schonfrist

Abo-Inhalt08.04.20234223 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

| Nach § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) genießen Schwangere Kündigungsschutz. Für Sie als Praxisinhaber ist es daher wichtig zu wissen, ab wann das Kündigungsverbot überhaupt greift. Hierzu hat sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) geäußert und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Es bleibt bei einer Schonfrist von 280 Tagen vor der Entbindung (Urteil vom 24.11.2022, Az. 2 AZR 11/22, Abruf-Nr. 233440). |

Kündigungsschutzklage einer Schwangeren hat Erfolg

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: ZP 6/2023, S. 15 · ID: 49303829

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte