Heilmittelwerbegesetz
Vergleichende Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bleibt verboten
ZP
Seite 6
19.11.2025
173 Min. Lesedauer
Zahnärzten stellt sich – gerade bei ästhetischen und kosmetischen Behandlungen – regelmäßig die Frage, ob die erzielten Ergebnisse durch die Darstellung von sog. Vorher-Nachher-Bildern beworben werden dürfen, dies insbesondere auch auf ...