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HeilmittelverordnungArzt lässt Verordnung „i. A.“ unterschreiben – was kann ich als Physiotherapeut tun?

Abo-Inhalt14.01.20264 Min. LesedauerVon beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler

Frage: „Wir haben eine ärztliche Verordnung erhalten, die von einer MFA ‚i. A.‘ unterschrieben ist. Wir haben mit Einverständnis des Patienten beim Arzt angerufen und um Neuausstellung der Verordnung gebeten mit dem Hinweis, dass eine Unterschrift ‚i. A.‘ unzulässig ist. Der Arzt meinte, wenn er das so bestimme, dürfe seine MFA ‚i. A‘ unterschreiben und er würde auch nichts Neues ausstellen. Wir erklärten dem Patienten, dass wir keine Verordnung annehmen dürfen, die nicht von einem Arzt unterschrieben ist, weil die Krankenkasse dann nicht zahlt. Wie kann man dem Arzt begreiflich machen, wie eine korrekt ausgestellte Verordnung aussehen muss? Gibt es eine Stelle, die uns oder dem Patienten weiterhelfen kann?“

Antwort: Sie haben sich hinsichtlich der Ablehnung der Verordnung völlig richtig verhalten, auch wenn es in diesem Fall zum Nachteil des Patienten ist, der ja nichts dafür kann, dass der Arzt diese – unrichtige – Auffassung vertritt. Denn: Ärztliche Verordnungen sind grundsätzlich nur gültig, wenn sie die Unterschrift eines Arztes tragen. Im Normalfall unterschreibt der behandelnde Vertragsarzt. In bestimmten Fällen darf auch ein Vertretungsarzt die Verordnung unterschreiben, dann mit dem Zusatz „i. V.“ (vgl. PP 10/2025, Seite 3).

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AUSGABE: PP 2/2026, S. 4 · ID: 50678217

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