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HaftungsrechtHaftungsprozess nach MT: Gutachter bittet um Entbindung, Gutachten zählt trotzdem

Abo-Inhalt26.01.20264 Min. LesedauerVon RAin Christiane Dieckmann, Voß.Partner, Münster, voss-medizinrecht.de

Gerichtlich bestellte Gutachter sind im Haftungsprozess verpflichtet, sich sachlich und wahrheitsgemäß zum Fall zu äußern. Bei begründeten Zweifeln an der Neutralität des Gutachters kann die betroffene Partei einen Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit stellen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Kläger den Sachverständigen persönlich angreift, nur weil das Gutachten für ihn nicht vorteilhaft ist. Bittet der Gutachter nach einer solchen Diffamierung um Entbindung von seinen gutachterlichen Pflichten, so darf das Gericht das Gutachten trotzdem weiterverwerten (Landgericht [LG] Erfurt, Urteil vom 25.07.2025, Az. 10 O 664/21).

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AUSGABE: PP 2/2026, S. 11 · ID: 50687959

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