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WerbungskostenBeim BFH: Hat eine Flugbegleiterin eine erste Tätigkeitsstätte?

12.01.20261 Min. Lesedauer IWW Institut

Hat eine Flugbegleiterin eine erste Tätigkeitsstätte? Mit dieser Frage muss sich (wieder einmal) der BFH befassen.

Das FG Berlin-Brandenburg hat in der Vorinstanz die Auffassung vertreten, dass sich die erste Tätigkeitsstätte der Flugbegleiterin an dem Flughafen befindet, der ihr als Heimatbasis zugewiesen wurde. Ein Flughafen sei in seiner Gesamtheit einschl. der Parkpositionen der Flugzeuge und der geparkten Flugzeuge als ortsfeste betriebliche Einrichtung anzusehen. Dementsprechend werden Tätigkeiten des Flugpersonals in den am Boden befindlichen Flugzeugen auf dem Flughafen und damit in der ortsfesten betrieblichen Einrichtung erbracht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025, Az. 14 K 14094/23, Abruf-Nr. 251406).

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AUSGABE: SSP 2/2026, S. 2 · ID: 50676655

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