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EinkommensteuerBeim BFH: Ist die Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig?

Leseprobe13.01.20261 Min. Lesedauer IWW Institut

Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentner einkommensteuerpflichtig. Diese Auffassung vertritt nicht nur die Finanzverwaltung, sondern auch das FG Sachsen. Es hat aber die Revision zum BFH zugelassen.

Das FG hält die Regelung im EStG für verfassungsgemäß, mit der auch für Rentner die Energiepreispauschale der Einkommensteuer unterworfen wird, wenn sie nach dem „Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz“ ausgezahlt wurde. Dem Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum zu, den er nutzen konnte, um die Energiepreispauschale durch ihre Besteuerung sozial gerecht zu verteilen. Rentner werden damit ebenso behandelt wie Arbeitnehmer, Pensionäre und Selbstständige, sodass kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des GG vorliegt (FG Sachsen, Urteile vom 11.11.2022, Az. 2 K 1149/23, Az. 2 K 1150/23 und Az. 2 K 1140/23, Abruf-Nrn. 252010, 252011, 252012).

Wichtig — Die Steuerzahler haben gegen die Urteile Revision zum BFH eingelegt. Dort sind die Verfahren unter den Az. X R 24/25, Az. X R 25/25 und Az. X R 27/25 anhängig.

AUSGABE: SSP 2/2026, S. 2 · ID: 50677437

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