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DienstwagenBFH: Zahlung für vom Arbeitgeber gemieteten Parkplatz mindert geldwerten Vorteil nicht

Abo-Inhalt16.01.20262 Min. Lesedauer IWW Institut

Parken Arbeitnehmer ihren Dienstwagen auf einem Parkplatz, so mindern die von den Arbeitnehmern getragenen Parkgebühren den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens nicht. Mit dieser Entscheidung hat der BFH ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Köln kassiert.

Um diesen Stellplatz-Mietfall ging es vor dem BFH

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AUSGABE: SSP 2/2026, S. 11 · ID: 50681893

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