Streitwert
Der ehewohnungsbezogene Herausgabeanspruch ist mit dem Jahreswert der Nutzungsentschädigung zu bewerten
RVGprof
Leseprobe
11.11.2024
1 Min. Lesedauer
Der Wert eines auf die ehemalige Ehewohnung bezogenen Herausgabeverlangens bemisst sich nach rechtskräftiger Ehescheidung gemäß § 42 Abs. 1 FamGKG unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 41 Abs. 2 GKG auf den Jahreswert der ...