Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- Steuervorteil durch Investitionsabzugsbetrag für Unternehmen
- Gewinngrenze von 200.000 € beachten erforderlich
- Dreijährige Investitionsfrist zwingend einzuhalten
Der Investitionsabzugsbetrag bietet Unternehmen die Möglichkeit, steuerliche Vorteile für geplante Investitionen zu nutzen. Durch eine gewinnmindernde Rückstellung können finanzielle Spielräume geschaffen und die Liquidität verbessert werden. Wichtig sind die Einhaltung der Gewinngrenze, die betriebliche Nutzung der Wirtschaftsgüter und die Investition innerhalb von drei Jahren.
Um den IAB nutzen zu können, dürfen die Gewinne des Unternehmens bestimmte Grenzen nicht überschreiten. So gilt eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 €. Zudem müssen die begünstigten Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt oder vermietet werden. Eine konkrete Investitionsabsicht muss nicht nachgewiesen werden; es genügt die Absicht, innerhalb der nächsten drei Jahre entsprechende Investitionen zu tätigen. Durch die Bildung des IAB können Unternehmen ihre Steuerlast im Jahr der Bildung reduzieren und somit finanzielle Spielräume für zukünftige Investitionen schaffen. Bei Anschaffung des Wirtschaftsguts wird der IAB gewinnerhöhend aufgelöst, während gleichzeitig die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den entsprechenden Betrag gemindert werden, was zu einer reduzierten Abschreibungsbasis führt. Wird die geplante Investition nicht innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums realisiert, muss der IAB rückgängig gemacht werden, was zu einer nachträglichen Gewinnerhöhung im Jahr der Bildung führt. Es ist wichtig, die Voraussetzungen und Fristen für den IAB genau zu beachten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Investitionsvorhaben ist daher unerlässlich.
