Kostenfestsetzung
Erfolgloses Rechtsmittel: Kostengrundentscheidung erfasst alle notwendigen Aufwendungen
Wenn das Gericht die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels gemäß § 84 FamFG insgesamt dem Rechtsmittelführer auferlegt, gilt nach dem BGH: Die Kostengrundentscheidung erfasst die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen ...