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Nießbrauch

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  • Nießbrauch ermöglicht steueroptimierte Vermögensübertragungen
  • Bewertungsregeln beeinflussen steuerliche Auswirkungen erheblich
  • Fehlgestaltungen führen zu unerwarteten Steuerbelastungen

Nießbrauch bietet steuerliche Vorteile bei der Vermögensübertragung, birgt jedoch auch Risiken. Die korrekte Bewertung nach dem Bewertungsgesetz ist entscheidend für die steuerliche Behandlung. Besonders bei Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauch ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen, die sorgfältig geprüft werden sollten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Bild: adobe stock
Nießbrauch: Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke

Der Nießbrauch stellt ein zentrales Instrument der Vermögensnachfolge dar und eröffnet vielfältige steuerliche Gestaltungsspielräume. Ob bei der Übertragung von Immobilien, Unternehmensanteilen oder Kapitalvermögen – die Einräumung eines Nießbrauchsrechts kann sowohl ertragsteuerliche als auch erbschaft- und schenkungsteuerliche Vorteile bieten. Gleichzeitig sind jedoch auch steuerliche Risiken zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen oder die Bewertung nach § 14 BewG.

Bewertung und steuerliche Auswirkungen des Nießbrauchs

Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchs hängt maßgeblich von der Art des Rechts und dessen Bewertung ab. Während der Vorbehaltsnießbrauch regelmäßig eine Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage ermöglicht, kann der Zuwendungsnießbrauch zu einer abweichenden Zurechnung von Einkünften nach § 39 AO führen. Von besonderer Bedeutung ist zudem die korrekte Anwendung der Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG), da hiervon sowohl die Höhe der Schenkungsteuer als auch mögliche steuerliche Abschreibungen abhängen. Fehlerhafte Gestaltungen können hier zu ungewollten steuerlichen Belastungen führen.

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