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Gewaltschutzsache: Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren für „nicht beteiligten“ Gegner?
RVGprof
01.11.2024
3 Min. Lesedauer
FRAGE: Nach der mündlichen Verhandlung erlässt das FamG eine einstweilige Anordnung nach dem GewSchG. Die Kosten werden dem Antragsgegner auferlegt – er legt Beschwerde ein. Das OLG weist die Beschwerde auf seine Kosten im schriftlichen ...