Mutterschutz
Künftig besteht Anspruch auf Mutterschutz bereits bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger ...