RegressNeues von der Regressfront: Wieder eine Vorteilsausgleichsabtretung „mit Goldkante“
Offenbar will nun ein weiterer Versicherer (Sparkassenversicherung Sachsen) in das Regressgeschehen einsteigen. Das ist legitim, denn das basiert auf dem Konzept des BGH zum Werkstatt- oder Sachverständigenrisiko. Was aber auffällt, ist das von dort vorbereite Abtretungsformular.
Ein originelles Eigentor des Versicherers
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AUSGABE: UE 2/2026, S. 15 · ID: 50684326