UmsatzsteuerBMF ergänzt UStAE und befreit auch vergünstigte Leistungen an wirtschaftlich Hilfsbedürftige
§ 4 Nr. 18 UStG befreit Leistungen von der Umsatzsteuer, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind. Abschn. 4.18.1 Abs. 2 UStAE listet einige solcher Leistungen auf. Das BMF hat die Liste jetzt um Leistungen ergänzt, die an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zu einem marktunüblichen niedrigen Entgelt erbracht werden.
Hintergrund — Steuerbefreit nach Abschn. 4.18.1 Abs 2 UStAE sind mit jetzt auch z. B. Leistungen im Rahmen eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt (BMF, Schreiben vom 11.12.2025, Az. III C 3 – S 7175/00036/001/054, Abruf-Nr. 251706).
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VB 2/2026, S. 2 · ID: 50691066