GemeinnützigkeitDie wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe in § 58 AO: Genießen sie eine Sonderstellung?
Haben die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, die in § 58 AO genannt sind, gemeinnützigkeitsrechtlich eine Sonderstellung? Diese Frage stellt sich aktuell, weil mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen ein neuer Einzelfall hinzugekommen ist. VB klärt auf.
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AUSGABE: VB 2/2026, S. 16 · ID: 50688880