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BerufsunfähigkeitsversicherungVR haftet für Steuerschaden bei verzögert gezahlter BUZ-Rente

04.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Wenn sich der Berufsunfähigkeits-VR mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente im Verzug befindet, hat der VN einen Anspruch auf Ersatz der durch die kumulierte Auszahlung mehrerer Renten entstehenden höheren Einkommensteuer (Progressionsschaden).

So entschied es das LG Kleve (10.7.25, 6 O 1/22, Abruf-Nr. 251889). Die Kammer stellte fest, dass sich der VR mit der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente

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AUSGABE: VK 2/2026, S. 22 · ID: 50683205

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