Liquidation nach GOÄRechnungen früh erstellen – konsequent mahnen!
Es ist schon lange her, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Privatrechnungen vierteljährlich, vorzugsweise im Anschluss an die KV-Quartalsabrechnung erstellten. Heutzutage sind die Praxen auf regelmäßige Honorareinnahmen aus dem Privatsektor angewiesen. Zeitpunkt und Geschwindigkeit des Geldeingangs werden immer wichtiger! Die ärztliche Honorarabrechnung gegenüber Privatpatienten (auch als Selbstzahler bezeichnet) kann ausschließlich nach der GOÄ erfolgen. Die geforderten Inhalte und die Form der Privatliquidation sind im § 12 GOÄ genauestens festgelegt. Die Details dafür sind seit Jahrzehnten geläufig, sodass sie hier nicht wiederholt werden müssen.
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AUSGABE: AAA 2/2026, S. 9 · ID: 50690756