Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ASR Auto Steuern Recht
  3. Geschäftsunterlagen – das darf 2026 in den Reißwolf

BuchführungGeschäftsunterlagen – das darf 2026 in den Reißwolf

Abo-Inhalt29.01.20261 Min. Lesedauer

Alle Jahre wieder stellt sich zu Beginn eines Jahres – und somit auch Anfang 2026 – in Autohäusern und Kfz-Werkstätten die Frage, welche Geschäftsunterlagen aussortiert und vernicht werden dürfen, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen. Antworten liefert die Übersicht von ASR.

Praxistipps — In puncto Aufbewahrung müssen Sie Folgendes wissen:

  • Geschäftsunterlagen sind je nach Art sechs, acht oder zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, Abschlüsse festgestellt oder Handelsbriefe empfangen oder abgesandt wurden. Erleichterungen gelten bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen: Bei empfangenen Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege sind, endet die Aufbewahrungsfrist mit Erhalt der Rechnung, für abgesandte Lieferscheine mit Versand der Rechnung.
  • Trotz Ablauf der regulären Frist dürfen Sie die Unterlagen nicht vernichten, wenn eine Außenprüfung oder ein Einspruchsverfahren läuft bzw. die entsprechende Steuerfestsetzung vorläufig ist (§ 147 Abs. 3 AO).
  • Für die Verpflichtung zur Aufbewahrung müssen Sie – sofern Sie den Gewinn Ihres Kfz-Betriebs per Bilanz ermitteln – eine Rückstellung bilden.
  • Soweit die Unterlagen zur drohenden oder begonnenen Rechtsverfolgung oder -verteidigung nötig sind, dürfen und sollten Sie diese länger aufbewahren.

AUSGABE: ASR 2/2026, S. 3 · ID: 50632995

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen

Bereiche

  • IWW

Formate

  • Alle
  • Fachbeitrag
  • Nachricht
  • Videobeitrag
  • Urteilsbesprechung
  • Leserforum
  • Evergreen
  • Fortbildungspunkte
  • Sonderausgaben
  • Checklisten
  • Einzelklauseln
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte