Autokauf
AG Lichtenberg: Vorvertragliche Information unmittelbar vor Unterschrift unter verbindlicher Bestellung ist früh genug
Es muss keine „Abkühlphase“ liegen zwischen der beim Verbrauchsgüterkauf nach § 476 Abs. 2 BGB auch für eine wirksame Verkürzung der Verjährung der Mängelansprüche auf ein Jahr bei Gebrauchtwagen notwendigen vorvertraglichen ...