Vertragsrecht
Planervertrag wird „frei“ gekündigt: Das müssen Sie bei der Honorarabrechnung beachten
PBP
27.11.2024
9 Min. Lesedauer
Der Ton wird rauer, die Gangart härter. Viele Bauherren wollen Planungsverträge vorzeitig beenden. Die freie Kündigung nach § 648 BGB ist dabei der Regel-, die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB (PBP 11/2024) der Ausnahmefall.