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VertragsrechtPlanervertrag wird „frei“ gekündigt: Das müssen Sie bei der Honorarabrechnung beachten
Abo-Inhalt27.11.20249 Min. LesedauerVon Katja Gaiser, ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Baiersbronn
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Hinweis an Redaktion
| Der Ton wird rauer, die Gangart härter. Viele Bauherren wollen Planungsverträge vorzeitig beenden. Die freie Kündigung nach § 648 BGB ist dabei der Regel-, die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB (PBP 11/2024) der Ausnahmefall. Eine Entscheidung des OLG Düsseldorf lehrt, dass Sie bei einer freien Kündigung aufpassen müssen, um nicht hohe Honorarverluste hinnehmen zu müssen. PBP stellt Ihnen neben dem konkreten Fall auch die Fallstricke des Kündigungsparagrafen § 648 BGB vor und zeigt, welche Konsequenzen Sie aus der Entscheidung ziehen sollten. |
AUSGABE: PBP 12/2024, S. 12 · ID: 50233138
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