Auslegung
Keine direkte oder analoge Anwendung des § 2270 BGB auf Verfügungen in einem Erbvertrag
Die Vorschrift des § 2270 BGB ist nur auf das gemeinschaftliche Testament und nicht – auch nicht entsprechend – auf Verfügungen in einem Erbvertrag anwendbar. Dies hat der BGH entschieden und sich dabei auch ausführlich mit den ...