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EEErbrecht effektiv

SurrogationZurechnung von Erlösen aus Veräußerung eines Nachlassgegenstands zur Nachlassinsolvenzmasse

Abo-Inhalt03.03.20252 Min. LesedauerVon mitgeteilt von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar

| Der BGH hat sich mit der Zurechnung des Erlöses aus der Veräußerung eines Nachlassgegenstands zur Nachlassinsolvenzmasse beschäftigt. |

Leitsätze: BGH 19.12.24, IX ZR 119/23

(Abruf-Nr. 246396)
  • 1. Ein Ersatzgegenstand, den der Alleinerbe bei einer zwischen Annahme der Erbschaft und Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Gegenstands erwirbt, tritt nicht im Wege der dinglichen Surrogation an die Stelle des Nachlassgegenstands.
  • 2. Ein aus der Veräußerung eines Nachlassgegenstands erlangter Erlös ist dem Nachlass und damit der Nachlassinsolvenzmasse jedenfalls dann zuzurechnen, wenn der Alleinerbe den Erlös dergestalt strikt von seinem Eigenvermögen trennt, dass dieser damit einem Sondervermögen gleichsteht, und das Rechtsgeschäft nach den objektiven Umständen erkennbar der Verwaltung des Nachlasses dient.

AUSGABE: EE 3/2025, S. 37 · ID: 50325559

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