Urlaub
Im Prozessvergleich kann nicht auf gesetzlichen Urlaub verzichtet werden: Was ist zu beachten?
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein ArbN selbst durch einen gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“, entschied brandaktuell das BAG (3.6.25, 9 AZR 104/24, Abruf-Nr. 248523). Was ist bei der ...