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KündigungszugangZugang, Beweis, Einwurf-Einschreiben: Was ArbG beim Zugang der Kündigung beweisen müssen

Abo-Inhalt11.06.20256 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

| Die Beweislast für den Zugang einer Kündigung trägt der ArbG. Aus einem Einwurf-Einschreiben allein folgt noch kein Anscheinsbeweis für den Zugang. |

Sachverhalt

AUSGABE: AA 6/2025, S. 107 · ID: 50424719

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