Juni 2025
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KündigungszugangZugang, Beweis, Einwurf-Einschreiben: Was ArbG beim Zugang der Kündigung beweisen müssen
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BAG
| Die Beweislast für den Zugang einer Kündigung trägt der ArbG. Aus einem Einwurf-Einschreiben allein folgt noch kein Anscheinsbeweis für den Zugang. |
Sachverhalt
AUSGABE: AA 6/2025, S. 107 · ID: 50424719
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