Werbungskosten
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten
PStR
20.10.2022
7695 Min. Lesedauer
Der BFH hat erneut dazu entschieden, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige wehrt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist.