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WerbungskostenStrafverteidigungskosten als Werbungskosten

Abo-Inhalt20.10.20227695 Min. LesedauerVon RA Maximilian Krämer, FA StR, LL. M., DNK Dinkgraeve Norstedt Krämer Rechtsanwälte PArtGmbB, München

| Der BFH hat erneut dazu entschieden, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige wehrt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist. |

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AUSGABE: PStR 11/2022, S. 244 · ID: 48498780

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