Betriebshaftpflicht
OLG Nürnberg: Nur ein grob unbilliger Vergleich bindet den Versicherer nicht
Ein Berufshaftpflichtversicherer, der sich gegen die Übernahme der Prozessführung entscheidet, ist grundsätzlich an einen im Haftpflichtverhältnis (also im Verhältnis der beteiligten Parteien) geschlossenen Vergleich gebunden, auch wenn ...