Interessenkollision
Vertretung widerstreitender Interessen auch bei paralleler privater Tätigkeit möglich
Berät ein Rechtsanwalt einen Mandanten in einer Sache und wird er – wenn auch unter Umständen etwas später – in einer anderen, gegenläufigen Sache nicht-anwaltlich tätig, kann das die Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a ...