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MandatsverhältnisWiderstreitende Interessen – sind „Chinese Walls“ die Lösung?

Abo-Inhalt10.03.20258 Min. LesedauerVon RA und FA Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Achim Zimmermann, Zimmermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover

| Wir kennen es: Ein potenzieller Mandant kommt mit einer neuen Sache ins Büro. Das Honorar ist lukrativ. Die Honorarvereinbarung wird unterschrieben. Alle sind glücklich! Der Anwalt, weil er sichere Einnahmen hat, und der Mandant, weil er einen kompetenten Berater gefunden hat. Kurz danach klingelt das Telefon. Der Gegner meldet sich. In dieser Rolle will er aber nicht über die Sache sprechen. Die Kanzlei soll ihn vertreten. Darf der Anwalt das? Der Einzelanwalt: nein! Die Kanzlei mit mehreren Berufsträgern: nur, wenn sie sog. Chinese Walls errichtet. |

AUSGABE: AK 3/2025, S. 51 · ID: 50318083

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